Sonntag, 16. August 2009

Dringliche schriftliche Anfrage, Gemeinderat der Stadt Zürich

Gemeinderat von Zürich 19. August 2009

(Dringliche) Schriftliche Anfrage von Walter Angst (AL)

Auf der von der Immo angemieteten Liegenschaft Mühlackerstrasse 90 und 92 betreibt das Schulamt der Stadt Zürich die beiden Schulpavillons Ruggächer. Das Grundstück ist im Ka-taster der belasteten Standorte und Altlastenverdachtsflächen als „überwachungsbedürftiger belasteter Standort“ aufgeführt. Das benachbarte Grundstück (Standort Nr 0261/I.N032) ist im Kataster als „Sanierungsbedürftiger belasteter Standort“ mit Hinweisen auf Gasemissionen aufgeführt. In den beiden Schulpavillons sind mehrere Kindergarten- und Schulklassen unter-gebracht. Der Gemeinderat hat am 2. April 2008 einem Objektkredit von 1,45 Millionen Fran-ken für die Einrichtung eines zweiten Pavillons auf dem Areal zugestimmt. In einer der Sitzungen der vorberatenden Kommission abgegeben Präsentation heisst es:“Beim Bezug des Standortes durch Kinder wird das Areal altlastenfrei sein“. Dies ist bist heute nicht geschehen.

Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen

  1. Welche Varianten sind für die provisorische Bereitstellung von Schulraum bis im Frühling 2008 geprüft worden? Wie teuer waren die einzelnen Varianten, wie gross waren die Kostenunterschiede?
  2. Wer hat wann aufgrund welcher Überlegungen beschlossen, auf die noch im Frühjahr 2008 vorgesehen Sanierung des Standorts Ruggächer zu verzichten?
  3. Mit dem Verzicht auf die Altlastensanierung war auch die geplante Erweitung des Schulprovisoriums (4 statt 2 Pavillons) nicht mehr realisierbar. Welcher Standort ist als Alternative für die zwei zusätzlichen Pavillons vorgesehen? Welche Mehrkosten fallen aufgrund der Wahl eines anderen Standorts a) bei der Immo; b) beim Schulamt an?
  4. Welche Auflagen sind der Immo im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für den Bau des Schulprovisoriums Ruggächer gemacht worden? Hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) eine Stellungsnahme abgegeben a) zum Projekt und b) zum Verzicht auf die Altlastensanierung?
  5. Sind die Öffentlichkeit, die Eltern und die betroffenen Lehrpersonen über die Altlas-tensituation und den Verzicht auf die Sanierung des Standorts Ruggächer informiert worden? Wenn ja: Wie? Wenn nein: Warum nicht?
  6. Während den Sommerferien 2009 sind verschiedene Dienststellen im Hochbau- und im Schuldepartement von betroffenen Eltern auf die Altlasten angesprochen worden. Wie haben die Behörden auf diese Fragen reagiert (vor und nach der Publikation in den Medien)? Wann sind die Departementsleitungen und die zuständigen StadträtIn-nen über diese Anfragen orientiert worden?
  7. Im Frühjahr 2008 ist der Stadtentwicklungskommission ein Zeitplan für die Erstellung des definitiven Schulhauses Ruggächer abgegeben worden. Dieser sah vor, Ende 2009 den Architekturwettbwerb für des Schulhaus Ruggächer zu starten. Kann dieser Zeit-plan eingehalten werden oder wurde das Projekt bereits neu terminiert?
  8. Ist der Stadtrat heute noch der Meinung, dass sich ein Grundstück, das im Kataster der belasteten Standorte aufgeführt ist und neben einer Parzelle liegt, die als „sanierungs-bedürftig“ bezeichnet wird, als Standort für einen Schulpavillon eignet? Ist der Stadt-rat der Meinung, dass der im 2008 beschossen Verzicht auf die Sanierung des Stand-orts richtig war?
Definitive, eingereichte Version.

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